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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das Wohnhaus wurde in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts erbaut. Nach Westen befindet sich ein zweigeschossiger Anbau aus dem 19. Jahrhundert. Der Baukörper präsentiert sich als zweigeschossige Rähmbauweise mit Brüstungsstreben und einzelnen gebogenen Dreiviertelstreben. Umlaufender Geschossüberstand mit Taubandmotiven.
Kulturdenkmal aufgrund der geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Teil der historischen Bebauung Am Mühlenplatz mit einer Sichtbeziehung zur Leipziger Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |