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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Die dreigeschossige Rähmkonstruktion stammt aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und zeigt einen stark profilierten dreiseitigen Geschossüberstand. Die Eckständer sind mit Taubandornamentik und Flachschnitzereien verziert. Im Erdgeschoss zeigen einzelne Dreiviertelstreben geschnitzte Rankenmotive. Ein polygonaler Erker betont die straßenseitige Giebelfassade. Die den Erker tragende Stütze wird durch vier Knaggen verstärkt.
Das Fachwerkgebäude setzt einen städtebaulichen Akzent und ist zudem von künstlerischer und ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |