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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Die ehemalige landgräfliche Papiermühle bestand laut Saalbuch schon vor 1582. Dieser erste Bau ist nicht erhalten. Die heute als Mittelmühle bezeichnete Anlage stammt aus dem Ende des 17. Jahrhunderts und präsentiert sich als zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkgebäude mit Krüppelwalmdach. An den Bund- und Eckständern stärken Dreiviertelstreben die Rähmkonstruktion. In den Brüstungsgefachen befinden sich einzelne Kurzstreben. Umlaufender, profilierter Geschossüberstand.
Die Mittelmühle am Standort der ehemaligen landgräflichen Papiermühle ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung. In der Ecklage zur Dorfstraße übernimmt das Gebäude eine städtebaulich wirksame Funktion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |