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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Zweigeschossiges Fachwerkgebäude, errichtet Anfang des 18. Jahrhunderts. Rähmbau mit einfach verriegelten Dreiviertelstreben an den Eckständern, profilierter Geschossüberstand. Das Gebäude ist aus der gleichen Bauzeit wie das Nachbarhaus Nr. 9. Es ist Teil der Zeilenbebauung aus den frühen 18. Jahrhundert und ortsgeschichtlich sowie städtebaulich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |