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Das aus der Bauzeile zurückgesetzte Backsteingebäude wurde ab 1848 als Forstamt errichtet. Der traufständige Bau steht mit zwei Geschossen auf einem Quadersteinsockel, ein Mittelrisalit erstreckt sich über alle Geschosse, regelmäßige Anordnung der drei Fensterachsen. Horizontale Gliederung der Fassade durch ein Gesimsband. Das im rückwärtigen Bereich liegende eingeschossige Stall- und Scheunengebäude mit Fachwerkdrempel wurde zeitgleich errichtet.
Die Gebäude sind in ihrer Funktion als preußisches Forstamt ein zeitgeschichtliches Zeugnis für die Verwaltungsreform in Kurhessen nach dessen Annexion.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |