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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
In Anlehnung an Joh. Franz Creppon, der das Haus um 1750 bewohnte, wird das Haus heute als "Krebonshaus" bezeichnet. Im Kern wurde es in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erbaut, der östlich gelegene ältere Einhausbereich wurde im 19. Jahrhundert nach Westen zum Streckhof erweitert. Zweigeschossige, einfach verriegelte Rähmbauweise mit profiliertem Geschossüberstand, Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern, Krüppelwalmdach. Die historische Hofpflasterung aus Sandstein hat sich erhalten.
Städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung als den historischen Ortsrand kennzeichnende Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |