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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Als ehemaliges Tagelöhnerhaus anzusprechendes Gebäude, das Mitte des 18. Jahrhunderts errichtet wurde. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion zeigt einen traufseitigen Geschossüberstand. An den Eckständern im Obergeschoss stärken zweifach verriegelte Dreiviertelstreben die Konstruktion.
Das kleinformatige Wohnhaus ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Städtebauliche Bedeutung als Teil der historischen Bebauung entlang der Dautenbachstraße am Übergang zur Freiheiter Stiftsgemeinde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |