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Im Kreuzungsbereich zur Straße Am Gelinde aufgestelltes Einfamilienhaus aus dem frühen 20. Jahrhundert. Der zweigeschossige massive Baukörper steht unter einem Walmdach. Der straßenseitige Mittelrisalit zeigt aufwendiges, lebhaft gestaltetes Schmuckfachwerk, die Fassade wird durch ein lang gestrecktes Fensterband im Treppenhausbereich vertikal gegliedert. Das im Heimatschutzstil errichtete Gebäude ist ein baukünstlerisches Zeugnis seiner Zeit. Das Wohnhaus ist aus künstlerischen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |