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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das ehemalige Leineweberhaus ist als Nachfolgebau eines kleinformatigen Wohnhauses im Bereich des "Alten Kirchhofs" anzusprechen. Im Schwellbalken ist das Gebäude auf das Jahr 1837 datiert. Zweigeschossiger Rähmbau mit regelmäßigem Gefüge aus Dreiviertelstreben.
Das Wohnhaus ist aus ortsgeschichtlichen Gründen schützenswert. Seine Lage am Fuß des Hexenbergs definiert den Verlauf der Straße und macht das Gebäude städtebaulich wirksam.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |