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Kassel, Landkreis
Kaufungen
Oberkaufungen
  • Hexenberg 9
  • Neuer Weg 8
  • Neuer Weg 10
  • Hexenberg 12
  • Hexenberg 10
Sachteile Mauerreste
Flur: 8, 9
Flurstück: 173, 177/2, 75/1, 76/1, 83/1

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern

Südöstlich des historischen Ortskerns befinden sich auf dem Bergsporn des Hexenbergs Reste eines spätmittelalterlichen Wehrkirchhofs, dessen Beurteilung in der Fachliteratur seit dem 19. Jahrhundert kontrovers diskutiert wurde. Im Salbuch von Oberkaufungen (1519) wird das angesprochene Gebiet als "nuen kyrchobe" (Neuer Kirchhof) bezeichnet. Der befestigte Kirchhof diente wohl der politischen Gemeinde Oberkaufungens, die außerhalb des Stiftsbereichs angesiedelt war, als Wehranlage. Eine Kirche hingegen ist auf dem Gelände nicht überliefert. 1775 wird erstmals eine Bebauung auf dem Gelände des ehemaligen Wehrkirchhofs erwähnt, wobei Mauerteile der ehemaligen Wehranlage als Außenmauern der Wohnbebauung Verwendung fanden.

Sichtbare Teile einer roten Bruchsandsteinmauer sind im Sockel- und Wandbereich der Gebäude Hexenberg Nr. 7, 9, 10, 12 und Neuer Weg Nr. 6, 8, 10 erhalten. Die Stärke der Mauer beträgt hangseitig etwa 1,40 m, bergseitig etwa 1 m. Die Höhen der erhaltenen Mauerreste liegen zwischen 2 und 6 m. Das am besten erhaltene Teilstück ist die südwestliche Außenwand des Gebäudes Hexenberg 12. Hier ist die Mauer 5,20 m hoch und auf 6,80 m sichtbar. Das Ausmaß der Anlage wird mit einem annähernd quadratischen Grundriss von 48 x 50 m angenommen.

Die erhaltenen Mauerreste sind Zeugnisse der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Siedlungsgeschichte Oberkaufungens. Sie sind aus ortsgeschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen zu erhalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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