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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Der südwestliche Teil dieses traufständigen Fachwerkwohnhauses ist als ehemaliges Einhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert anzusprechen. Wenig später wurde das Gebäude nordöstlich um einen Wirtschaftstrakt erweitert. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion ist durch geschosshohe Streben an Bund- und Eckständern verstärkt. Im Satteldach liegt ein Zwerchhaus.
Das Gebäude begrenzt die historische Ortslage nach Osten und ist aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |