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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das Einhaus stammt aus dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts, 1865 nach Süden um vier Gefache erweitert. Im rückwärtigen Bereich befindet sich ein zusätzlicher Wirtschaftstrakt. Zweigeschossige Rähmkonstruktion auf Sandsteinsockel, Zwerchhaus aus dem 19. Jahrhundert. Einfach verriegeltes Fachwerkgefüge mit leichtem Geschossüberstand und Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern, im jüngeren Anbau geschosshohe Streben.
Das Einhaus ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen aufgrund der markanten Lage an der Biegung der Jakobstraße direkt neben dem ehemaligen Mühlgraben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |