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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das ehemaliges Ernhaus stammt im Kern aus dem ausgehenden 17. Jahrhundert, mit Erneuerungen der Fachwerkkonstruktion bis ins 19. Jahrhundert. Zweigeschossiger, einfach verriegelter Rähmbau mit Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern, profilierter Geschossüberstand, Zwerchhaus aus dem späten 18. Jahrhundert.
Ortsgeschichtliche Bedeutung als ehemalige Hofanlage mit wechselnder Nutzung: Nagelschmiede zweite Hälfte 18. bis Mitte 19. Jahrhundert, danach Holzhauerbetrieb, Metzgerei und Weißbinderbetrieb. Als Bestandteil der Häuserzeile entlang des ehemaligen Mühlgrabens von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |