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An englischen Vorbildern orientiertes Wohnhaus der Zeit um 1900 im zeitgenössischen Landhausstil. Bossierter Quadersockel, massives Erdgeschoss mit dreiseitigem Erkeranbau, Obergeschoss mit Schmuckfachwerk. Die Giebelwand wird durch unterschiedliche Materialien gegliedert, Rautenmuster im Brüstungsbereich.
Das am alten Ortsrand gelegene Wohnhaus zeugt von der städtebaulichen Erweiterung zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Es ist geschichtlich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |