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Am Ortseingang im Kreuzungsbereich Leipziger Straße/Schulstraße steht in markanter Ecksituation das ehemalige Amtsgerichtsgebäude von 1910/11.
Massiver Baukörper mit Walm- bzw. Krüppelwalmdach. Straßenseitig ein sich über drei Geschosse erstreckender Risalit mit geschwungenem Giebelfeld, hinter dem sich der Gerichtssaal befand. Symmetrische Fassadengliederung mit farbig abgesetzten Fenstereinfassungen aus Sandstein; Eingänge betont durch hohe, zweiflügelige Kassettentüren mit halbrundem Oberlichtfenster; im Innenraum des Gerichtssaales im Original erhaltene farbige Kassettendecke.
Seit den 1950er Jahren wird das Gebäude als Justizvollzugsanstalt genutzt.
Das alte Amtsgericht ist von geschichtlicher Bedeutung. Städtebauliche Bedeutung als ein den Ortseingang beherrschender Baukörper. Das Verwaltungsgebäude zeigt wesentliche Aspekte der Wilhelminischen Baukunst und ist künstlerisch bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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