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Zweigeschossiges traufständiges Wohnhaus mit Zwerchhaus aus dem späten 19. Jahrhundert. Regelmäßiger Rähmbau mit geschosshohen Streben an Bund- und Eckständern; zur Straßenseite fünfachsige Fassadengestaltung mit original erhaltenem Eingangsbereich sowie einläufiger Freitreppe, außen liegender Kellerzugang.
Das Wohnhaus liegt im westlichen Abschlussbereich der historischen Ortslage von Oberkaufungen und ist geschichtlich und städtebaulich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |