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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus ist im Kern um 1800 entstanden. Durch Erbteilung wurde das Gebäude in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts umgebaut. Rähmkonstruktion mit traufseitigem Geschossüberstand. Die Traufseite zeigt eine vierachsige Fassadengestaltung, die Fenster scheinen in originaler Position erhalten zu sein. Zwerchhausaufbau aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts.
Das Gebäude ist, ebenso wie Haus Nr. 433, in der Aufbauphase nach dem Dreißigjährigen Krieg entstanden und von geschichtlicher Bedeutung. Seinen städtebaulichen Wert erlangt es als Teil der historischen Bebauung entlang der Leipziger Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |