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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
In Ecksituation gelegenes traufständiges Wohnhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Zweigeschossiger Rähmbau mit Brüstungsstreben und zweifach verriegelten halben Mannfiguren an Bund- und Eckständern, traufseitig profilierter Geschossüberstand. Die zweiflügelige Eingangstür mit Oberlicht ist auf die Mitte des 19. Jahrhunderts zu datieren.
Städtebauliche und ortsgeschichtliche Bedeutung als platzwandbildendes Gebäude am Mühlenplatz und Teil der historischen Bebauung der Leipziger Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |