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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das ehemalige Ernhaus stammt im Kern aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Mitte des 19. Jahrhunderts wurde das Obergeschoss erneuert. Rähmbau, im ersten Obergeschoss Eichenfachwerkgefüge aus einzelnen gebogenen Lang- und Kurzstreben; im zweiten Obergeschoss Fichtenfachwerk mit geschosshohen Streben an den Eckständern.
Als Teil der historischen Bebauung der Leipziger Straße ist das Gebäude aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |