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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Ehemaliges Wohnhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert für die auf dem Stiftsgut beschäftigten Schäfer im Randbereich der Freiheiter Gemeinde. Traufständiges zweigeschossiges Doppelhaus, die Rähmkonstruktion ist an Bund- und Eckständern mit Dreiviertelstreben verriegelt, im Obergeschoss umlaufende Mannfiguren an Eckständern. Dreizonige Gliederung des Grundrisses. Im rückwärtigen Bereich ein Stallgebäude für Schafe, in seinen Ursprüngen aus der Erbauungszeit des Haupthauses.
Kulturdenkmal aufgrund ortsgeschichtlicher Bedeutung. Ihre Lage im Kreuzungsbereich von Schulstraße und Hopfengarten und ihre Blickbeziehung zum Stiftsbereich macht die Anlage städtebaulich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |