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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Das zweigeschossige ehemalige Einhaus wurde Anfang des 18. Jahrhunderts am südwestlichen Rand der Freiheiter Stiftsgemeinde errichtet. Auf Bruchsandsteinsockel stehender Rähmbau, profilierter Geschossüberstand zur Hofseite, einfach verriegelte Dreiviertelstreben an den Eckständern. Anfang des 19. Jahrhunderts Erweiterung an der nordwestlichen Giebelseite bis zur Straßenflucht, wobei nur die Rückwand um drei Gefache verlängert wurde.
Ortsgeschichtliche Bedeutung als ehemalige kleinmaßstäbliche Hofanlage innerhalb der Freiheiter Stiftsgemeinde. Seine Lage am Rand der Freiheiter Stiftsgemeinde macht das Wohnhaus städtebaulich wirksam.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |