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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Zweigeschossiges traufständiges Einhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Ehemals befand sich der Stall im Sockelgeschoss, in den oberen Geschossen war der Wohnbereich, im Dachgeschoss der Lagerboden. Rähmbau mit doppelten Ständern und Brüstungsstreben.
Ortsgeschichtliche Bedeutung als Beispiel eines typischen kleinmaßstäblichen Wohnhauses. Das Gebäude ist als Teil einer Dreiergruppe historischer Bebauung gegenüber dem Stiftsgutshof von städtbaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |