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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Das zweigeschossige Gebäude wurde um 1700 unter Einbeziehung eines vorhandenen älteren Ständerbaus (westlicher Teil) über einem Gewölbekeller errichtet. Später wurde ein Kniestock aufgesetzt, Teile des einstigen Schwellenkranzes sind noch erhalten.
Als letztes Gebäude einer Dreiergruppe von Handwerkerhäusern ist das Gebäude ortsgeschichtlich bedeutungsvoll. Seine Ecksituation in einem Kreuzungsbereich ist städtebaulich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |