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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Das traufständige ehemalige Einhaus stammt wohl aus der Zeit um 1750. Der zweigeschossige Rähmbau steht auf einem hohen Sandsteinsockel, der ehemals als Stall genutzt wurde. Traufseitig profilierter Geschossüberstand.
Zusammen mit den benachbarten Häusern 6 und 8 bildet das Gebäude ein Ensemble ehemaliger kleinformatiger Wohnhäuser. Zugleich bildet diese Gebäudegruppe den westlichen Abschluss der Freiheiter Gemeinde. Das Gebäude ist ortsgeschichtlich und städtebaulich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |