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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Wohnhaus einer Hofanlage aus der Mitte des 18. Jahrhunderts an der Einmündung der Straße Auf der Freiheit. Rähmbau mit traufseitigem, kräftig profiliertem Geschossüberstand, Zwerchhaus aus dem 19. Jahrhundert. Biedermeierliche Eingangstür mit Oberlicht (um 1840). Schnitzereien an Eckständern, zweifach verriegelte Mannfiguren an Bund- und Eckständern sowie vereinzelt das thüringische Leitermotiv erlauben eine Datierung in die Zeit um 1770.
Als Auftakt der Häuserzeile im Kreuzungsbereich von Freiheiter Straße und Auf der Freiheit ist das Gebäude städtebaulich prägnant. Es ist zudem baugeschichtlich bedeutend aufgrund seiner nahezu ungestört erhaltenen Fachwerkkonstruktion die maßgeblich für ihre Zeit ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |