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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Traufständiges Fachwerkhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert. In zwei Geschossen errichteter Rähmbau mit traufseitigem Geschossüberstand, Lang- bzw. Dreiviertelstreben an den Eckständern. Mansarddach, das Zwerchhaus wurde später aufgesetzt. Vor dem Gebäude hat sich die historische Hofpflasterung erhalten.
Als Bestandteil der Häuserzeile aus kleinformatigen historischen Fachwerkbauten am südwestlichen Abschluss der Freiheiter Stiftsgemeinde ist das Wohnhaus von städtebaulicher Bedeutung. Es gibt Auskunft über die Sozialstruktur der Freiheiter Gemeinde und ist ortsgeschichtlich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |