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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Kleinformatiges traufständiges Fachwerkwohnhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Der zweigeschossige Rähmbau unter Satteldach steht auf einem Sandsteinsockel. Die Konstruktion ist mit einfach verriegelten Mannfiguren verstärkt, teilweise doppelte Ständerstellung. Das Zwerchhaus wurde im späten 19. Jahrhundert ergänzt. Rückwärtig sind Teile des Fachwerks massiv erneuert. Das Gebäude ist Bestandteil der historischen Bausubstanz in der Freiheiter Stiftsgemeinde. Es bildet mit den benachbarten Gebäuden eine geschlossene Bauflucht und ist städtebaulich und ortsgeschichtlich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |