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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Das traufständige Einhaus stammt im Kern aus der Mitte des 17. Jahrhunderts. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion steht auf einem hohen Sandsteinsockel. Im 18. Jahrhundert wurde ein großformatiges Zwerchhaus in das Satteldach eingearbeitet. Traufseitig profilierter Geschossüberstand, im Obergeschoss regelmäßiges Fachwerkgefüge mit Brüstungsstreben und zweifach verriegelten Dreiviertelstreben an den Eckständern.
Das Gebäude schließt die Bauflucht der Gebäude Nr. 5, 7, 9 und 11 ab. Es ist Bestandteil der historischen Bausubstanz in der Freiheiter Stiftsgemeinde und städtebaulich sowie ortsgeschichtlich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |