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Am Hang in traufständiger Lage errichtetes Wohnhaus aus dem frühen 20. Jahrhundert. Die Fachwerkkonstruktion mit Kniestock steht auf einem hohen Sandsteinsockel. Regelmäßige Fachwerkkonstruktion, die Brüstungsfelder sind mit farblich abgehobenen Ziegeln verziert. Der traufseitige Geschossüberstand ist durch hervorgehobene Balkenköpfe dargestellt. Im Hofbereich haben sich Teile der ursprünglichen Sandsteinpflasterung erhalten.
Das Gebäude liegt an der südlichen Verlängerung der Freiheiter Straße, deren Parzellierung eine geplante Siedlung mit Selbstversorgungsmöglichkeiten erkennen lässt. Realisiert wurden nur dieses Gebäude und der rückwärtig angelegte sogenannte Mistweg. Das Gebäude ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |