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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Das dreigeschossige Fachwerkwohnhaus springt leicht aus der Bauzeile hervor. Es wurde um die Mitte des 18. Jahrhunderts als Einhaus errichtet. Über dem Sockelgeschoss aus Bruchsandstein steht in zwei Geschossen eine Rähmkonstruktion mit umlaufenden profiliertem Geschossüberstand. An den Eckständern der Straßenfassade verstärken zweifach verriegelte Mannfiguren die Konstruktion. Die Erschließung erfolgt auf der westlichen Giebelseite über eine Sandsteintreppe, das Gelände ist zum Teil mit Sandstein gepflastert.
Das barocke Fachwerkwohnhaus liegt am Eingang der Freiheiter Stiftsgemeinde und ist geschichtlich und städtebaulich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |