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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Das dreigeschossige Fachwerkwohnhaus liegt von der Straße zurückversetzt in einem Hofbereich. Es ist auf das Jahr 1709 datiert. Es ist Teil einer ehemaligen Hofanlage, zu der die Scheune Auf der Freiheit 2 gehört. Der auf einem hohen Sandsteinsockel errichtete Rähmbau unter Satteldach hat einen traufseitigen Geschossüberstand, dreiachsige Fassadengliederung. An der unverputzten Rückseite sind Eckständer mit Schnitzwerk sichtbar. Im Hof ist das historische Sandsteinpflaster teilweise erhalten.
Das Wohnhaus innerhalb der historischen Bebauung der Freiheiter Stiftsgemeinde ist von geschichtlicher Bedeutung
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |