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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Im Kreuzungsbereich zur Freiheiter Straße steht das zweigeschossige Fachwerkhaus aus dem frühen 18. Jahrhundert. Die Rähmkonstruktion auf einem Sandsteinsockel unter einem flach geneigten Walmdach. Das Fachwerk ist mit einfach verriegelten Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift, traufseitiger Geschossüberstand, jeweils ein Zwerchhaus an Trauf- und Giebelseite.
Das Gebäude markiert mit seinem unregelmäßigen Grundriss die rechtwinklig zulaufende Ecksituation. Es ist von nachhaltiger städtebaulicher Wirksamkeit und ortsgeschichtlich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |