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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Das Fachwerkgebäude ist als Anbau an das benachbarte Gebäude Großer Kirchberg 4 anzusprechen. Es ist auf die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zu datieren. An Bundständern stärken einfach verriegelte Dreiviertelstreben die Konstruktion, dazwischen einzelne Kurzstreben, im ersten Obergeschoss teilweise geschosshohe Streben.
Das Wohnhaus markiert zusammen mit dem Nachbargebäude die Wegegabelung der Straßen Großer Kirchberg und Zur Schönen Aussicht. Es setzt im Nahbereich der Stiftskirche einen städtebaulichen Akzent und ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |