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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Das Pfarramt liegt in einem großen Garten nahe der Stiftskirche. Es wurde nach einer Datierung im Schwellbalken über der Eingangstür 1822 erbaut. Der zweigeschossige Rähmbau unter Walmdach steht auf einem Sandsteinsockel. Die regelmäßige Fassadengliederung setzt sich zusammen aus zweifach verriegelten geschosshohen Streben an den Eckständern und Dreiviertelstreben an den Bundständern. Die Eingangstür mit Oberlicht ist original erhalten. Das Gebäude und der umliegende Garten bilden eine Einheit.
Das evangelische Pfarramt der Stiftskirche ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Seine zurückversetzte Lage innerhalb des Gartens korrespondiert mit der Lage der Stiftskirche auf dem Kirchhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |