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Teil der Gesamtanlage:
Freiheiter Stiftsgemeinde
Das ehemalige Stiftsvogthaus stammt nach bauhistorischer Untersuchung aus dem Jahr 1583 (d). Das traufständig ausgerichtete dreigeschossige Gebäude unter Krüppelwalmdach markiert die östliche Grenze der Stiftsanlage. Rähmkonstruktion mit regelmäßigem Fachwerkgefüge, Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben an den Eckständern sowie in zwei Geschossen umlaufendem profiliertem Geschossüberstand. Die Renaissanceeingangstür an der Westfassade wurde nach historischem Vorbild erneuert.
Das Grundstück wird zum Teil von der Stiftsmauer eingeschlossen.
Das imposante Fachwerkgebäude ist aufgrund seiner städtebaulichen Position in unmittelbarer Nachbarschaft zur Stiftskirche und als ehemaliges Stiftsvogthaus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |