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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das traufständige Fachwerkwohnhaus im Mündungsbereich der Niester Straße wurde laut Inschrift 1703 errichtet. Die zweigeschossige Rähmkonstruktion hat einen profilierten Geschossüberstand am nordwestlichen Giebel und der östlichen Traufseite. An den mit Schnitzwerk verzierten Eckständern zweifach verriegelte K-Streben. Im Obergeschoss in den Brüstungsfeldern Hängezapfen mit geschnitztem Herzmotiv. Eingangssituation mit Sägezahnmuster versehen.
Das Wohnhaus in der historischen Ortslage ist städtebaulich und geschichtlich bedeutend. Die Schnitzereien machen es zu einem künstlerischen Zeugnis des frühen 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |