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Eingeschossiges Bahnwärterhaus aus dem frühen 20. Jahrhundert. Dreiachsige Fassadengliederung durch hochformatige Fensteröffnungen mit Segmentbogenabschluss. Mit Naturstein abgesetzte Fensterbänke. Bei dem an der östlichen Giebelseite anschließenden Wirtschaftstrakt ist die historische Dachdeckung erhalten.
Das Bahnwärterhaus markiert den ehemaligen Haltepunkt am Kaufunger Bahnhof. Das Gebäude im Mündungsbereich der Straßen Am Bahnhof und der Bahnhofstraße ist ortsgeschichtlich und städtebaulich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |