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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Kleine winklige Hofanlage aus der Mitte des 19. Jahrhunderts bestehend aus einem ehemaligen, zurückliegenden Einhaus und zwei Wirtschaftsgebäuden. Wohnhaus in zweigeschossiger Rähmbauweise mit einfach verriegelten, geschosshohen Langstreben. Im Hof hat sich die originale Sandsteinpflasterung erhalten.
Die Hofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer sozialgeschichtlichen Bedeutung als kleinmaßstäbliche Hofanlage aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |