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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Der barocke Grabstein auf dem Kirchhof befindet sich wohl nicht mehr an seiner ursprünglichen Position. Die Inschrift auf der Vorderseite lautet: "ALHIER UNTER DIESEM STEIN RUHET UND SCHLAEFET FEIN DER WOHLEHRNGEACHTE JOHANNES WERNER GEWESSENER GREBE 36 JAHR ALHIR / IST GEBOHREN ANNO 1647 / IM EHSTAND GELEBT MIT DER TUGENDSAHMEN FRAU ELISAWETHA GEBOHRENE KERSTEN -49 JAHR / ERZEUGET 12 KINDER NEMLICH 7 SÖHNE UND 5 TÖCHTER / IST ER GESTORBEN ANNO 1722 UND ALT WORDEN 75 JAHR". Auf der Rückseite der Text aus dem Buch Jesaja, Kap. 46 V. 3-4. Der Stein wird von zwei Säulen mit je einem Engelkopf als Abschluss geschmückt. Im Sockelbereich Totengebeine, oben ein mit Voluten eingefasstes Familienbild, darüber eine Sanduhr.
Aus künstlerischen und geschichtlichen Gründen ist der barocke Grabstein schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |