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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Die zweigeschossige ehemalige Streckhofanlage ist auf das Jahr 1808 datiert. Die Stellung des Gebäudes kann so jedoch schon im Katasterplan von 1742 nachgewiesen werden. Regelmäßig strukturiertes Eichenfachwerkgefüge auf einem hohen, teilweise erneuerten Sandsteinsockel. Zweifach verriegelte halbe und ganze Mannfiguren an Bund- und Eckständern stärken die Konstruktion. Entlastungsstreben im Bereich der ehemaligen Toreinfahrt, die heute zu einer Garage umgebaut ist. Traufseitig profilierter Geschossüberstand.
Das Wohnhaus gegenüber der Kirche ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |