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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Als älteste Bestandteile der Hofanlage sind die auf 1788 datierten Wirtschaftsgebäude anzusprechen. Beide Gebäude sind in Rähmkonstruktion errichtet. Das kleinere Wirtschaftsgebäude ist mit Dreiviertelstreben versteift, die Scheune mit zweifach verriegelten Mannfiguren und Brüstungsstreben. Das großvolumige Wohngebäude ist inschriftlich auf 1853 datiert. Zweigeschossiger Fachwerkbau mit zweifach verriegelten Langstreben an Bund- und Eckständern, zweiläufige Eingangstreppe, im Satteldach sind zwei breit gelagerte Zwerchhäuser eingelassen. Im Hofbereich sind Teile der originalen Bepflasterung, Radabweiser und Eingangsstufen zum Queranbau erhalten.
Geschichtliche Bedeutung als bäuerliche Hofanlage im historischen Ortskern, städtebauliche Bedeutung als den Kirchplatz begrenzende Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |