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Das Wohnhaus einer Hofanlage am westlichen Ortsrand stammt aus dem späten 19. Jahrhundert. Backsteinornamentik an Gewänden, Gesimsen und in den Brüstungsfeldern. Eingangssituation und einläufige Vortreppe sind original erhalten.
Aufgrund seiner den Straßenraum begrenzenden Stellung an der Leipziger Straße im Bereich der Ortserweiterung des späten 19. Jahrhunderts ist das Wohnhaus aus städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |