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Zweigeschossiges, den Straßenraum begrenzendes Einhaus aus dem frühen 19. Jahrhundert. Westlich wurde das Gebäude um vier Gefache erweitert, dieser Gebäudeteil ist inschriftlich auf 1837 datiert. Haupt- und Anbau zeigen mit zweifach verriegelten Dreiviertelstreben eine ähnliche Fachwerkkonstruktion. Original erhaltene, kassettierte Eingangstür mit Oberlicht.
Baugeschichtliche und städtebauliche Bedeutung als gut erhaltenes Fachwerkgebäude des Spätklassizismus, das einen wichtigen Bestandteil in der Bebauung an der Leipziger Straße aus dem frühen 19. Jahrhundert bildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |