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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Die Hofanlage besteht aus Wohnhaus mit angegliedertem Scheunenteil und einem freistehenden Wirtschaftsgebäude. Das zweigeschossige Fachwerkwohngebäude kann in eine Erbauungszeit um 1780 angesiedelt werden. Regelmäßiges Eichenfachwerk mit Mannfiguren an Bund- und Eckständern. Umlaufender, profilierter Geschossüberstand. Das direkt an der Brücke über den ehemaligen Mühlgraben errichtete Wirtschaftsgebäude verweist mit seiner Fachwerkkonfiguration in das Ende des 18. bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts.
Wohn- und Wirtschaftsgebäude sind Kulturdenkmäler aufgrund ortsgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung als Bestandteile einer Hofanlage aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts am Mühlgraben im historischen Dorfkern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |