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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Direkt an der Losse und an der Ecke Mittelstraße/Windhäuser Straße liegende Streckhofanlage, die mit zwei Geschossen über einem von außen zugänglichen Keller steht. Inschriftlich ist das Einhaus datiert auf das Jahr 1803. Mannfiguren an Eck- und Bundständern, Kurzstreben im Brüstungsbereich. Traufseitig profilierter Geschossüberstand.
Kulturdenkmal aufgrund städtebaulicher und geschichtlicher Bedeutung als ortsbildprägendes Fachwerkgebäude am Rand der historischen Dorflage und als den Platz begrenzendes Gebäude an der Brücke über die Losse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |