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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Die segmentbogenförmige Sandsteinbrücke führt über den heute trockengelegten Mühlgraben und bildet die Zufahrt zum Haus Mittelstraße 5. Die Brücke ist auf das Jahr 1860 datiert und zeigt sich in weitestgehend originalem Zustand aus der Erbauungszeit mit niedriger Brüstung. Die Brücke und die Achse des ehemaligen Mühlgrabens sind Kulturdenkmäler aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |