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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Die L-förmig angelegte ehemalige Stallscheune gehörte ursprünglich zum Haus Mühlenstraße 8. Der langgestreckte Baukörper mit einem hofseitig ausgebildeten Geschossüberstand stammt wohl aus dem späten 18. Jahrhundert. Die kleinformatige Fensteranordnung lässt auf ein gut erhaltenens Eichenfachwerk schließen. Der sich anschließende jüngere Gebäudeteil stammt wohl aus der Mitte des 19. Jahrhunderts.
Städtebauliche Bedeutung durch die Lage am historischen Ortsrand und am Mühlgraben. Ortsgeschichtliche Bedeutung als Teil einer ehemaligen größeren Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |