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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das ehemalige Einhaus auf Sandsteinsockel an der Mündung zur Auestraße wurde 1852 errichtet. Der zweigeschossige Rähmbau mit Kniestock ist mit Lang- und Kurzstreben verfestigt. Der Eingang führte ursprünglich über einläufige Vortreppe, heute liegt er ebenerdig.
Orstgeschichtliche und städtebauliche Bedeutung als gut erhaltenes ehemaliges Einhaus am Rand des historischen Ortskerns in Ecklage an der Straßenbiegung zur Auestraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |