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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Zweigeschossiges Einhaus mit Kniestock aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Die Giebel- und Vorderseiten zeigen eine regelmäßige und konstruktive Fassadengliederung. Fünf Fensterachsen gliedern die regelmäßige und spiegelbildliche Fachwerkkonstruktion mit zu den Fensterstielen verlaufenden Langstreben. Den Eingang bildete ursprünglich eine einläufige Außentreppe.
Das Gebäude ist Bestandteil des Fachwerkensembles Raiffeisenstraße 3, 5 und 7 und ist städtebaulich und ortsgeschichtlich bedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |