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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Fachwerkwohnhaus mit L-förmig angebautem Wirtschaftsgebäude. Ehemaliges traufständiges Einhaus mit einläufigem Treppenaufgang und mittig aufgesetztem Zwerchhaus, datiert ca. 1800. Wohnhaus in konstruktiver Rähmbauweise mit profiliertem Geschossüberstand. Das Wirtschaftsgebäude wurde giebelständig zur Straße über einer hohen Sockelzone aus Sandstein mit vier nebeneinander liegenden Stalleingängen errichtet.
Städtebauliche und geschichtliche Bedeutung des Fachwerkwohnhauses und des Wirtschaftsgebäudes als Teil der kleinteiligen Zeilenbebauung im Straßenzug.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |